Die Bedeutung von chemischer Barrierefreiheit

Chemische Barrierefreiheit ist relevant für die Gesundheit und Sicherheit von Betroffenen

Menschen mit MCS werden zum Rückzug aus der Gesellschaft gezwungen, um sich zu schützen. Sie müssen zu ihrem eigenen Schutz in Isolation leben und sind stetig - oft vergeblich - auf der Suche nach einem sicheren Ort. Sie werden durch fortbestehende chemische Expositionen im Umfeld kränker und oft auch pflegebedürftig. Dennoch haben sie keine pflegerische Versorgung. Sie erhalten aktuell weder Schutz noch Versorgung und können sich selbst keine ausreichende Sichtbarkeit verschaffen.

Chemische Barrierefreiheit dient der Teilhabe an der Gesellschaft und dem Schutz von Betroffenen:

  • Schutz vor Fortschreiten der Erkrankung
  • Schutz vor körperlicher Versehrung und 
  • Schutz vor chemischer Gewalt.

Verantwortungsbewusstsein für den Schutz von Betroffenen ist daher elementar. Grundlegend ist eine inklusive Haltung, geprägt von Respekt gegenüber chemischer Verwundbarkeit im Niedrig-Dosis-Bereich - ohne chemikalienbezogene Normativität, Bagatellisierung oder Umkehr der Verantwortung. Diese Haltung zeigt sich durch zügiges Handeln von Politik, zivilgesellschaftlichen Organisationen und couragierten Einzelpersonen:

Was ist Chemische Barrierefreiheit

Chemische Barrierefreiheit umfasst Maßnahmen zum Schutz vor chemischen Stoffen im Niedrig-Dosis-Bereich, insbesondere vor Stoffen in luftgetragener Form in der Atemluft. Dazu zählen vorrangig vier Bereiche.

Die vier Bereiche chemischer Barrierefreiheit sind:

  1. Schutz vor Passivrauch
  2. Schutz vor Passivduft
  3. Schutz vor Bioziden
  4. Schutz vor Schadstoffen in Bau und Ausstattung

Maßnahmen zu chemischer Barrierefreiheit sind regulierbar, strukturierbar und normierbar.

Schutz vor Passivrauch

Maßnahmen zum wirksamen Nichtraucherschutz

  • Rauchfreie Eingangsbereiche
  • Trennung von Rauch- und Nichtraucherbereichen

Schutz vor Passivduft

Maßnahmen zum wirksamen Schutz vor Parfüm bzw. Duftchemikalien

  • Verzicht auf Raumbeduftung
  • Verzicht auf duftstoffhaltige Gegenstände, z.B. beduftete Müllbeutel, Duftkerzen
  • Verzicht auf dufthaltige Reinigungsmittel
  • Einführung duftstofffreier Nutzungsrichtlinien und Aufklärung über diese Richtlinien.

Schutz vor Bioziden

Maßnahmen zum Schutz vor Bioziden, wie Pestiziden, Fungizide, Insektiziden

  • Information über den Einsatz von Bioziden
  • Verzicht auf vermeidbare Biozide (z.B. an Müllbeuteln und anderen Gebrauchsgegenständen)

Schutz vor Schadstoffen in Bau und Ausstattung

Maßnahmen zum Schutz vor Stoffen wie Holzschutzmittel, Formaldehyd, Phthalate, Flammschutzmittel, Toluol (Laserdrucker)

  • emissionsarme Bauprodukte
  • wirksame Belüftungskonzepte
  • emissionsorientierte Nutzungskonzepte
  • emissionsarme Möbel, Teppiche etc.

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